Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeines und Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB
genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Der Auftraggeber / Kunde erhält vor Durchführung des Shootings einen Vertrag oder ein schriftliches Angebot, in dem eine Leistungsübersicht sowie die wichtigsten Vertragsinhalte schriftlich festgehalten sind. Alle weiteren Punkte regeln sich über die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. Annahme des Angebots erkennen beide Parteien den Vertrag, die Vertragsinhalte und die AGB an.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des schriftlichen Angebots des Fotografen durch den Kunden.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit,
es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Rohdaten, Daten auf jeglichen Speichermedien, Fachabzüge usw.).


Urheberrecht und Übertragung der Nutzerrechte

Der Fotograf steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die von dem Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten, persönlichen, nicht-kommerziellen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde. 

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst auf den Auftraggeber über nach vollständiger Bezahlung des Honorars bzw. mit Zahlung des im Angebot / im Vertrag aufgeführten Gesamtbetrages an den Fotografen. Das Urheberrecht verbleibt weiterhin bei dem Fotografen.

Der Auftraggeber / Besteller eines Bildes (i.S. vom § 60 UrhG) hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

Bei der Verwertung und Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheberin des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zu Schadenersatz, der sich jeweils anhand der Nutzungsdauer, Bildanzahl und Verbreitung berechnet.

Die Negative bzw. Raw-Daten verbleiben bei dem Fotografen. Eine Herausgabe der Raw-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt 

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar, das sowohl im Angebot als auch im Vertrag eindeutig festgehalten ist, als Stundensatz, Tagessatz oder in Form einer vereinbarten Pauschale berechnet; Nebenkosten (z.B. Reisekosten) sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.

Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese von dem Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten. Pro zusätzlich geleisteter Fotostunde berechnet der Fotograf 200 Euro.

Die Anzahlung des Honorars erfolgt im Voraus per Überweisung an die angegebene Bankverbindung oder in bar am Fototermin. Die Zahlung für das gekaufte Fotopaket erfolgt ebenfalls vor Auslieferung der Dateien und/oder Fotoprodukte.

Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen. Die Bereitstellung der bearbeiteten Bilder erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

Die Bildgestaltung, Bildauswahl und Bildbearbeitung der Auswahlgalerie bleiben dem Fotografen vorbehalten. Die Auftraggeber akzeptieren die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil und der künstlerischen Art des Fotografen stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion / – bearbeitung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Zusätzliche Bildbearbeitungen bzw. weitere bearbeitete Bilder sind gegen Entgelt möglich.

Haftung 

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.

Für Schäden am technischen Equipment, der Ausstattung des Fotografen sowie an jeglichen von dem Fotografen bereitgestellten Utensilien, die im Rahmen der Vertragsdurchführung entstanden sind und auf ein Verschulden des Auftraggebers selbst oder auf ein Verschulden der vom Auftraggeber geladenen Person(en) zurückzuführen ist, haftet der Auftraggeber unmittelbar und umgehend gegenüber dem Fotografen im vollen Umfang.  

Der Fotograf speichert Raw-Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, alle von ihm aufbewahrte Daten, die den Auftrag betreffen, nach drei Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Prints und Büchern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Nebenpflichten 

Der Auftraggeber versichert, dass er an allen des Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

Vertragsdurchführung, Leistungsstörung, Ausfallhonorar 

Die (Vor-)Auswahl der Bilder trifft der Fotograf.

Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber die bearbeiteten Bilder (abzgl. des Ausschusses) in einer passwortgeschützten Online-Galerie für zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder auswählen kann. Die Anzahl der Fotos, die ausgeliefert werden sind variabel. Eine ca.-Angabe befindet sich im Vertrag, der Vorabrechnung oder im schriftlichen Angebot. Der Auftraggeber entbindet den Fotografen von der Auslieferung einer bestimmten Anzahl an Bildern. 

Die Fotos in der Onlinegalerie dürfen vom Kunden in keiner Weise genutzt oder veröffentlicht werden (auch keine Screenshots), sofern diese nur zur Ansicht/Auswahl gesendet worden sind.

Nachdem die Auswahl vom Kunden getroffen worden ist, erhält der Auftraggeber vorausgesetzt der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber innerhalb von spätestens 12 Wochen die Fotos.

Die ausgewählten und final bearbeiteten Aufnahmen werden dem Auftraggeber erneut in einer passwortgeschützten Online-Galerie für 90 Tage zwecks Datendownload zur Verfügung gestellt, sofern ein Fotopaket mit Daten gekauft worden ist. Nach den 90 Tagen stehen die Bilder in der Online-Galerie nicht mehr zur Verfügung. Der Fotograf wird diese Bilder für weitere 6 Monate vorhalten und danach evtl. abschließend löschen. Nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und vorheriger positiver Abstimmung zwischen den Parteien können die Bilder länger von dem Fotografen vorgehalten / gespeichert werden. Diesbezüglich ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

Es gibt keinen Anspruch auf die Herausgabe von Originaldateien, unbearbeitete Bilder, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

Kann das Shooting aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit oÄ.) nicht durchgeführt werden, wird ein Ersatztermin innerhalb von 4 Wochen ab dem ursprünglich vereinbarten Termin gefunden. Ist bereits eine Anzahlung erfolgt, wird diese für die Vereinbarung eines Ersatztermins einbehalten.

Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ebenfalls ein Ersatztermin zu stellen. Bei Absagen müssen erfolgte Auslagen der von der Absage betroffenen Partei ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte, nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadenersatz erfolgt nicht. 

Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. Bsp. Unfall, Krankheit oÄ.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Auslagen / Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatztermin zu finden bzw. einen Ersatzfotografen zu stellen ( jegliche weitere vertragliche Konditionen richten sich dann nach den Konditionen des Ersatzfotografen).

Ist es dem Fotografen aufgrund technischer Schäden, Einschränkungen am Equipment (z. Bsp. Beschädigung/Verlust der Speicherkarten, Funktionseinschränkungen der Fotokamera oÄ.) nicht möglich, den Auftrag in vereinbarter Qualität und Umfang auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Auslagen / Mehrkosten auf den Fotografen.

Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung bzw. wird die vereinbarte Leistung seitens des Auftraggebers nicht in Anspruch genommen, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Bis zu zwei Monate vor Beginn der Fotosession werden 20% der Anzahlung vom Fotografen einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig. Erfolgt die Stornierung weniger als zwei Monate vor Beginn der Fotoreportage/Fotosession, behält der Fotograf die Anzahlung in vollem Umfang ein. Gibt es Abmachungen zu diesem Punkt im geschlossenen Vertrag, so gilt der Vertrag vor den AGB.

Nach vorheriger Ankündigung darf zu Einzel-Shootings eine Person des Vertrauens mitgebracht werden. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören.

VII. Datenschutz 

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich, alle in seiner im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Es gelten die jeweils Regelungen aus der Datenschutzerklärung.

VIII. Digitale Fotografie 

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, sofern sie über den privaten Gebrauch hinaus erfolgen.

Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung 

Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass die Lichtbilder in ähnlichem Stil aufgenommen und im Nachgang bearbeitet werden.

Die ausgewählten Bilder werden von dem Fotografen in bestem Wissen und Gewissen in seinem Bildstil bearbeitet. Der Fotograf versichert, dass Veränderungen am Bild seinerseits der qualitativen Aufwertung dienen. Die Fotos dürfen seinerseits im Rahmen der Bildbearbeitung bearbeitet werden, solange es der Bildsituation nicht entgegenwirkt. Die Verfremdung in pornografische Inhalte ist untersagt.

Die nachträgliche Bearbeitung, Retusche oder Umgestaltung der Lichtbilder wie Umfärbung in SW oder Sepia, das Nutzen von Filtern, das Erstellen von Collagen, Foto-Composings, Montagen oder sonstige Manipulationen durch den Auftraggeber oder einen Dritten sowie ihre Vervielfältigung und Verbreitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und seiner Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 4 bis 6 Arbeitswochen aus. Bei Day in the Life Reportagen gilt grundsätzlich eine Lieferzeit von 10 bis 12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten wer­den von dem Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

Sollte der Auftraggeber mit den bearbeiteten Bildern nicht zufrieden sein, entscheidet der Fotograf, ob der Nachbesserungswunsch des Kunden vor dem Hintergrund des damit verbundenen Aufwandes und der vorherigen Anerkennung des fotografischen und bildgestalterischen Stils durch den Auftraggeber angemessen ist. Bei bestätigter Angemessenheit seitens des Fotografen erhält der Kunde die Möglichkeit einer einmaligen Nachbesserung (von Fehlern). Sollte es sich nicht um Bildfehler handeln, sondern um Wünsche, die erst nach der Fotografie durch den Kunden geäußert werden, erhebt der Fotograf folgende Gebühren: Bei Änderungswünschen fällt eine Bearbeitungsgebühr von 89 Euro/Std. an (bei ganzen Galeriewünschen) bzw. 29€ pro Bild.

Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Licht­bilder in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.

So genanntes Bildrauschen, das aufgrund dunkler Fotoumgebung entstehen kann, ist kein Reklamationsgrund, sondern vielmehr ein normales, technisches Verhalten (auch bei richtiger Belichtung), die im eigenen Umfeld entstehen. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass der Fotograf ohne Blitzbelichtung arbeitet, da diese nicht zur Dokumentarischen Familienfotografie oder Dokumentarischen Businessfotografie passt.

Vereinbarungen zu den Bilderrechten

Der/Die Auftraggeber ist/sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter* Form für private Zwecke zu verwenden sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter* Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen – die vollständige Bezahlung des Honorars bzw. des im Angebot / im Vertrag aufgeführten Gesamtbetrages und den damit verbundenen Übergang der Nutzungsrechte vorausgesetzt.
*unverändert = keine Beschneidungen / Instagram-Filter oÄ. bei Veröffentlichung

Ausgenommen hiervon ist die Nutzung oder Veräußerung der Bilder zu Zwecken der kommerziellen Werbung sowie die Veröffentlichung in pornographischen oder ähnlichen unseriösen Medien.

Bei kommerzieller Nutzung, was einer gesonderten Vereinbarung bedarf, verpflichtet sich der Auftraggeber den Fotografen bei Veröffentlichung namentlich zu nennen.

Eine ggf. Veröffentlichung der angefertigten Bilder durch den Auftragnehmer ist abzustimmen. Hat der Auftraggeber der Veröffentlichung zugestimmt, so kann diese Entscheidung laut geltendem Datenschutzrecht jederzeit widerrufen werden. Sofern eine Veröffentlichung mit einem Preisnachlass zusammenhängt, muss dieser seitens des Auftraggebers ausgeglichen werden.

XII. Nutzung und Verbreitung 

Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf jeglichen Speichermedien ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopys geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XIII. Schlussbestimmungen 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.